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Mietvertrag
§ 1 Vertragspartner
Mit diesem Vertrag wird ein Mietverhältnis zwischen ________ , nachfolgend Mieter genannt, und ______________, nachfolgend Vermieter genannt, unter den darin enthaltenen Bedingungen begründet.
§ 2 Vertragsgegenstand
Bei der Mietsache handelt es sich um ____________. Die Mietsache ist verortet in der _______________. Die Mietsache besteht aus ________________ Zimmer. Zusätzlich umfasst die Mietsache ___________________. Neben den vorgenannten Räumen gehören zur Mietsache folgende Bestandteile: ______________. Die Mietsache hat folgende flächenmäßige Aufteilung: ___________.
Dem Mieter werden ___ Schlüssel übergeben. Die Schlüssel habe folgende Kennzeichnung: ____________
§ 3 Mietzweck
Die Mietsache darf in folgendem Umfang gewerblich genutzt werden: ________________.
Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die gewerbliche Nutzung der Räume der Mietsache ist gestattet.
Die Mietsache darf in folgendem Umfang zu Wohnzwecken genutzt werden: _____________.
Die Mietsache darf ausschließlich zur gewerblichen Nutzung verwendet werden.
Die Nutzung der Mietsache als Wohnraum ist gestattet.
Die Mietsache darf in folgendem Umfang zur Nutzung neben dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör genutzt werden: _______________
Die Mietsache darf ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör genutzt werden.
Die Mietsache darf auch für andere Zwecke als zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör genutzt werden.
Folgende Gegenstände dürfen nicht in dem Lagerraum verwahrt werden: _______________
§ 4 Ausstattung
Die Mietsache wird wie besichtigt vermietet, ist in dieser Ausstattung und Zustand auch bei Mietende zurückzugeben und enthält folgendes Inventar: ______________________
§ 5 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am _____________.
Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der Mietzeit.
Die Befristung wird dem Mieter hiermit schriftlich bei Vertragsschluss mitgeteilt und beruht auf folgendem Umstand:
Der Vermieter will die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für sich nutzen.
Der Vermieter will die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für einen Familienangehörigen nutzen, namentlich _________________.
Der Vermieter will die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für einen Haushaltsangehörigen nutzen, namentlich ________________.
Der Vermieter will die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit einer einschneidenden baulichen Maßnahme unterziehen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschweren würde, namentlich __________________.
Der Vermieter will die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten, namentlich _________________.
Daher ist das Mietverhältnis auf den Zeitraum von ____________ befristet.
Das Mietverhältnis kann über den Ablaufzeitpunkt hinaus verlängert werden.
Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch, wenn der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Mietzeit der Weiternutzung durch den Mieter widerspricht.
Das Mietverhältnis läuft dann unbefristet weiter.
Das Mietverhältnis verlängert sich dann um den Zeitraum von ____________ und endet dann automatisch.
Spätestens ____________________ vor Ablauf der Mietzeit kann der Vermieter ein verbindliches Angebot zur Verlängerung der Mietzeit unterbreiten.
Die Mietvertragsparteien vereinbaren einen beiderseitigen Verzicht auf das Recht der ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von ______________ ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, das zuletzt vor dem Ablauf des Verzichtszeitraums liegt, möglich.
§ 6 Mietzins
Der Mietzins für die gesamte Mietsache wird als Pauschale gezahlt, die sowohl Grundmiete als auch Neben- und Betriebskosten umfasst. Darüber hinausgehende Kosten, wie Strom, trägt der Mieter selbst. Der pauschale Mietzins beträgt _____________.
Die Kaltmiete beträgt ____________.
Die Miete ist im Voraus zu bezahlen, für den laufenden Monat bis zum 3. Werktag dieses Monats. Entscheidend ist der Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters.
Die Miete ist zum folgenden Zeitpunkt fällig: ________________.
Die Miete ist auf folgendes Konto zu überweisen: ___________________.
§ 7 Betriebskosten
Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen.
Neben der Kaltmiete sind folgendeBetriebskosten, zuzüglich neu eingeführter Betriebskosten, vom Mieter zu bezahlen: ____________________.
Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Pauschale in Höhe von ____________ abgegolten.
Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von __________________ anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
§ 8 Mietkaution
Der Mieter zahlt als Sicherheitsleistung an den Vermieter eine Kaution in Höhe von _______________.
Eine Sicherheit wird nicht verlangt.
Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut als Sparanlage zu den üblichen Zinsen angelegt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, dienen aber ebenfalls zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis.
Die Kaution kann auch durch selbstschuldnerische und unbeschränkte Bankbürgschaft eines anerkannten Kreditinstituts hinterlegt werden, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Die Kaution gilt als erbracht, wenn bei Mietbeginn die Bürgschaftsurkunde dem Vermieter übergeben wird.
___________________
§ 9 Mieterhöhung
Die Mietvertragsparteien vereinbaren eine Staffelmiete, bei der für bestimmte Zeiträume die Miete in unterschiedlicher Höhe festgelegt wird. Die Parteien vereinbaren folgende Staffelung: _____________.
Das Recht des Mieters auf ordentliche Kündigung wird ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung für folgenden Zeitraum ausgeschlossen: _____________.
Die Mietvertragsparteien vereinbaren eine Indexmiete, bei der die Miete anhand des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland festgelegt wird. Die Änderung der Miete wird schriftlich erklärt und unter Angabe des neuen Mietbetrages mitgeteilt. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen.
§ 10 Zustand/Übergabe
Der Vermieter übergibt die Mietsache dem Mieter wie besichtigt.
Die Übergabe findet ohne vorherige Besichtigung statt.
Bei Übergabe zum Einzug wird ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Mietsache in zweifacher Ausfertigung erstellt, welches jeweils nach Abschluss von beiden Parteien handschriftlich zu unterschreiben ist. Jede Partei erhält ein Exemplar. Das Protokoll ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die Mietsache hat folgenden Zustand: ______________.
Bei Übergabe zum Auszug wird ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Mietsache in zweifacher Ausfertigung erstellt, welches jeweils nach Abschluss von beiden Parteien handschriftlich zu unterschreiben ist. Jede Partei erhält ein Exemplar.
Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, den sie bei Einzug hatte. Hierzu erforderliche Renovierungsmaßnahmen richten sich, soweit vorhanden, nach den Regelungen dieses Vertrages.
§ 11 Bauliche Veränderungen an der Mietsache
Der Mieter ist berechtigt bauliche Maßnahmen an der Mietsache auf seine Kosten vorzunehmen, wenn der Vermieter hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Auf dieses Einverständnis besteht kein Anspruch.
Der Mieter darf keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen.
Vom Mieter veranlasste bauliche Änderungen an der Mietsache sind nach Beendigung des Mietverhältnisses auf dessen Kosten wieder zurückzubauen und die Mietsache in den ursprünglichen baulichen Zustand zu versetzen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger, baulicher Änderungen verpflichtet.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger, baulicher Änderungen verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht die baulichen Änderungen zu übernehmen. Der Mieter erhält im Zuge der Übernahme keine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der baulichen Änderung diesem entstanden sind.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger, baulicher Änderungen verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht die baulichen Änderungen zu übernehmen. Der Mieter erhält im Zuge der Übernahme eine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der baulichen Änderung diesem entstanden sind. Die tatsächlichen Kosten hat der Mieter nachzuweisen.
Der Mieter ist berechtigt, nach Zustimmung des Vermieters auf seine Kosten Außenantennen oder Parabolspiegel an der Mietsache anzubringen. Auf die Zustimmung besteht kein Anspruch.
Der Mieter darf keinerlei technische Empfangsgeräte, insbesondere Außenantennen und Parabolspiegel, an der Mietsache anbringen, soweit es nicht nachweislich unbedingt erforderlich ist, um Rundfunk aus dem Kulturkreis oder Heimatland des Mieters zu empfangen.
Vom Mieter veranlasste Installationen an der Mietsache sind nach Beendigung des Mietverhältnisses auf dessen Kosten wieder zurückzubauen und die Mietsache in den ursprünglichen baulichen Zustand zu versetzen; insbesondere an der Fassade.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger Installationen verpflichtet.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger Installationen verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht die Installationen zu übernehmen. Der Mieter erhält im Zuge der Übernahme keine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation diesem entstanden sind.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht zum Rückbau erfolgter vertraglich wie öffentlich-rechtlich zulässiger Installationen verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht die Installationen zu übernehmen. Der Mieter erhält im Zuge der Übernahme eine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation diesem entstanden sind. Die tatsächlichen Kosten hat der Mieter nachzuweisen.
§ 12 Untermiete
Dem Mieter ist die Gebrauchsüberlassung an der Mietsache an einen Dritten (Untervermietung) grundsätzlich gestattet.
Diese Gestattung gilt vorbehaltlich folgender Einschränkungen: ____________________.
Die Untervermietung ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie muss dem Vermieter unverzüglich bekannt gemacht werden. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Zuschlags abhängig gemacht werden. Bei unberechtigter Untervermietung behält sich der Vermieter das Recht auf fristlose außerordentliche Kündigung vor.
§ 13 Tierhaltung
Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haltung von Haustieren ist gestattet, soweit die Haltung nach Anzahl, Größe und Gefährlichkeit der Tiere ein allgemein übliches Ausmaß nicht übersteigt.
Der Mieter ist berechtigt, Kleintiere zu halten. Die Haustierhaltung im Übrigen ist verboten.
Der Vermieter kann der Tierhaltung auch noch nachträglich widersprechen, wenn hierdurch die Hausgemeinschaft unzumutbar belästigt wird.
§ 14 Gartennutzung
Der Mieter darf den zur Mietsache gehörenden Garten nutzen.
Eine Benutzung des zur Mietsache gehörenden Gartens ist dem Mieter nicht gestattet.
Der Mieter übernimmt die Pflege des Gartens
Der Vermieter übernimmt die Pflege des Gartens.
Der Mieter trägt die Kosten für die Pflege des Gartens.
Der Vermieter trägt die Kosten für die Pflege des Gartens.
Ab einer Höhe von __________ ist die Zustimmung des Vermieters vor der Ausgabe einzuholen.
§ 15 Schönheitsreparaturen
Der Mieter hat in der Regel nach den nachfolgend festgelegten Zeitabschnitten, beginnend ab Einzug des Mieters, Schönheitsreparaturen durchzuführen, es sei denn der Mieter weist nach, dass die Schönheitsreparaturen trotz Ablauf der Frist noch nicht notwendig sind: __________________.
Die Schönheitsreparaturen umfassen nachfolgende Arbeiten: _____________.
Der Mieter verpflichtet sich, Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Kleinreparaturen selbst zu tragen; und zwar bis zu einer Höhe von ___________________.
§ 16 Mietermehrheit
Mehrere Mieter und falls vorhanden Untermieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.
§ 17 Betreten der Wohnung durch den Vermieter
In regelmäßigen Abständen dürfen der Vermieter und seine Vertreter die Mietsache betreten. Im Übrigen dürfen der Vermieter und seine Vertreter anlässlich der Ablesung der Zählerstände, bei Kündigung und Besichtigung sowie ähnlichen Umständen die Mietsache betreten. Der Vermieter hat dem Mieter außer bei Gefahr im Verzug rechtzeitig den Besuch anzukündigen, und dabei die Arbeitszeiten des Mieters, sowie Wochenenden zu berücksichtigen.
§ 18 Hausordnung
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jede Verschlechterung zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung und etwaige Absprachen mit anderen Mietern einzuhalten.
§ 19 Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache unverzüglich nach Kenntnis hiervon mitzuteilen. Schäden aufgrund einer verspäteten Mitteilung gehen zulasten des Mieters.
§ 20 Haftungsausschluss
Der Vermieter schließt eine Haftung für Schäden aufgrund anfänglicher Mängel an der Mietsache aus. Dies gilt nicht für Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 21 Kündigung
Die Kündigung richtet sich, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 22 Nebenabreden/Änderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder werden es im Laufe des Mietverhältnisses, so findet die Regelung Anwendung, die wirksam das von den Parteien gewollte am ehesten erfüllt. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt und weiter wirksam.
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Frank Wendland, Dr.Klein & Co. AG
Tobias Offel, www.Makler-Vergleich.de